Ärztekammer Baden-Württemberg zur Freigabe radioaktiver Abfälle aus Atomkraftwerken

Ärztekammer Baden-Württemberg zur Freigabe radioaktiver Abfälle aus Atomkraftwerken

Eine offenbar kontroverse, aber produktive Debatte zum Umgang mit gering strahlenden Abfällen aus dem Rückbau der Atommeiler führt die Ärztekammer in Baden-Württemberg. Nach einem Beschluss der Ärztekammer vom November, in dem sie sich gegen die Freigabe dieser schwach radioaktiven Abfälle aussprach, hatte im Januar ihr Präsident  nach einem Gespräch mit dem grünen Umweltminister Franz Untersteller dafür gesorgt, dass die per Presseerklärung vorgestellte Position von der Homepage verschwand. In einer gemeinsamen Presseerklärung mit Untersteller teilte der außerdem mit, dass die staatliche Vorgehensweise in Ordnung wäre. Auf einer Vorstandssitzung am 25.1. hat die Landesärztekammer jetzt die Angelegenheit diskutiert und den Beschluss vom November wieder online gestellt. Die Fachdiskussion solle nun intensiviert werden, ein Symposium dazu ist in Vorbereitung. Die „Ärztinnen und Ärzte in sozialer Verantwortung“ verweisen darauf (siehe unten dazu auch eine PM), dass es eine Grundaufgabe der ärztlichen Prävention ist, auch geringe Strahlenrisiken im Vorfeld zu verhindern. Die Strahlenschutzverordnung fordert eine Minimierung von Strahlenbelastungen für die Bevölkerung und eine Rechtfertigung auch der niedrigsten Strahlenbelastung mit der Abwägung von möglichen Handlungsalternativen. Insbesondere ein Gutachten der Ärzteorganisation IPPNW, das einen höheren Strahlenschutz durch Deponierung des Kernkraftwerkmülls auf dem Kernkraftwerkgelände als machbar belegt, hat Herr Umweltminister Untersteller bisher nicht fachlich bewerten lassen, heißt es.

UmweltFAIRaendern dokumentiert:
Ärztinnen und Ärzte in sozialer Verantwortung
Demokratische Ärztinnen und Ärzte – Sprechende Medizin
LDÄÄ, Kernerstr. 32, 70182 Stuttgart
Pressemitteilung vom 26.01.2017
E n t s c h l i e ß u n g der 5. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden- Württemberg am 26. November 2016 in Stuttgart
Keine Freigabe radioaktiven Restmülls aus Kernkraftwerken im Land Baden-Württemberg
Nach Plänen der grün-schwarzen Landesregierung sollen in diesem Jahr sogenannte „freigemessene“ gering radioaktive Abfälle aus dem Rückbau der Atomkraftwerke Obrigheim und Neckarwestheim auf den Bauschuttdeponien der Landkreise in Buchen, Schwieberdingen und Horrheim eingebaut werden. Gegen diese Vorhaben haben sich erhebliche Proteste erhoben, nachdem ein ursprünglich von Umweltminister Untersteller verkündetes Moratorium nach einem Gutachten des Öko-Institutes in Freiburg aufgehoben wurde.
Die von der Fraktion „Ärztinnen und Ärzte in sozialer Verantwortung“ in die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg eingebrachte und dort mit großer Mehrheit positiv beschiedene Entschließung hat zu viel Resonanz in Politik und Medien geführt. Die Vertreterversammlung hatte in ihrer Entschließung insbesondere vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die sog. „Freigabe“ und den Einbau gering radioaktiven Restmülls für die Bevölkerung gewarnt und dafür plädiert, beim Rückbau der AKWs anfallenden radioaktiven Müll auf dem Kraftwerksgelände zu deponieren.
Nach Protesten des Umweltministeriums unter Franz Untersteller (Grüne) sah sich die Landesärztekammer mit ihrem Präsidenten Dr. Ulrich Clever veranlasst, die Entschließung der Vertreterversammlung vorübergehend bis zur weiteren Klärung des Sachverhaltes aus dem Internet-Auftritt der Kammer zu nehmen. In einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Umweltministerium verwies die Landesärztekammer auf möglicherweise neue Erkenntnisse eines Fachgutachtens des Öko-Institutes und machte die Notwendigkeit einer weiteren Klärung des Sachverhaltes deutlich.
In der gestrigen Sitzung des Vorstandes der Landesärztekammer wurde das Thema der Freigabe von gering radioaktiven Abfällen erneut diskutiert. Die Antragsteller danken Präsidium und Vorstand der Landesärztekammer ausdrücklich, dass hier die Möglichkeit gegeben wurde, in der Vorstandssitzung die wissenschaftlichen Grundlagen und ihre Bedenken zum Verfahren der Freigabe gering radioaktiven Restmülls vorzutragen.
Aus Sicht der Antragsteller beantwortet das vom Umweltministerium in Auftrag gegebene Gutachten die Fragen nach einer unnötigen gesundheitlichen Gefährdung der Bevölkerung auch durch geringe Strahlenmengen nicht. Das vom Ministerium und dem beauftragten Öko-Institut angeführte 10 µSV Konzept ist ein hypothetisches und nicht messbares Konstrukt. Auch die im Gutachten vermutete Einhaltung dieser willkürlichen Grenze kann gesundheitliche Schäden durch Strahlenexposition über lange Zeiträume nicht ausschließen. Nach Einbau freigemessenen Atommülls auf den Deponien ist eine Messung der Strahlendosis nicht mehr möglich. Die Strahlenbelastung durch den Einbau von gering radioaktivem Atommüll aus den Kernkraftwerken erhöht für die betroffene Bevölkerung unfreiwillig die ohnehin bestehende natürliche Strahlenbelastung zusätzlich. Auch die natürlich vorkommende Strahlung kann zu gesundheitlichen Schäden führen. Dem trägt auch der Gesetzgeber Rechnung, wenn zukünftig beispielsweise die natürliche Radonbelastung Berücksichtigung in der EU-konformen Neuregelung zum Strahlenschutz finden wird. Die Strahlenschutzverordnung fordert eine Minimierung von Strahlenbelastungen für die Bevölkerung und eine Rechtfertigung auch der niedrigsten Strahlenbelastung mit der Abwägung möglicher Handlungsalternativen. Einigkeit besteht bei allen Fachleuten darüber, dass es keine Grenzwerte für die Schädlichkeit von Strahlung gibt. Auch das vom Umweltministerium bemühte Öko-Institut stellt in einem Gutachten aus dem Jahr 2014 fest, dass auch „unterhalb der Dosisgrenzwerte ein Risiko für späte tödlich verlaufende Krebserkrankungen und Schäden bei Nachkommen“ besteht.
Weiterhin bleibt unklar, warum das Umweltministerium nicht auf die guten alternativen Möglichkeiten zur Lagerung des Atommülls in bunkerähnliche robuste Bauwerke auf den Kraftwerksgeländen oder auf das Konzept des bautechnischen Verschlusses nach Entkernung radioaktiv belasteter AKW-Teile zurück greift. Beide Verfahren wurden als geeignet beurteilt, wie sich aus aktuellen Gutachten der „Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges IPPNW“ ergibt.
Die Antragsteller begrüßen deshalb die Entscheidung von Präsidium und Vorstand der Landesärztekammer, den Beschluss der Vertreterversammlung vom 26.11.2016 wieder ins Netz zu stellen und weitere fachkundige Beratungen u. a. im bestehenden Ausschuss Prävention und Umwelt der Landesärztekammer durchzuführen.
Wir unterstützen ausdrücklich die Position des Präsidiums und Vorstandes, wonach Gesundheitsschutz und die Prävention von Schäden der Gesundheit der Bevölkerung auch durch unnötige Strahlenbelastung zu den zentralen Aufgaben der Kammer zählt.
Stuttgart, 26.01.2017 Dr. med. Robin T. Maitra, M.P.H.
Ärztinnen und Ärzte in sozialer Verantwortung

Keine Freigabe radioaktiven Restmülls aus Kernkraftwerken im Land Baden-Württemberg (26.11.2016)

Hinweis
Unten stehende Entschließung der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg war vom 2. bis 25. Januar 2017 vorübergehend nicht im Internet abrufbar.
Grund hierfür war, dass sich seit der Vertreterversammlung vom 26. November 2016 – unter anderem in einem Gespräch der Kammerspitze mit Umweltminister Franz Untersteller – Aspekte und Erkenntnisse ergeben hatten, die es erforderlich machten, den Vorstand der Landesärztekammer am 25. Januar 2017 zu informieren und damit zu befassen.
Der Vorstand hat sich – unter Einbeziehung der damaligen Antragsteller der Entschließung sowie unter Berücksichtigung der gemeinsamen Pressemitteilung von Landesärztekammer und Umweltministerium vom 15. Januar 2017 – dafür ausgesprochen, die Entschließung unverändert online zu stellen und sie gleichzeitig in den Fachausschuss „Prävention und Umwelt“ der Landesärztekammer einzubringen. Nach Abschluss der dortigen Beratungen wird die Thematik nochmals im Vorstand und danach in der Vertreterversammlung der Landesärztekammer auf die Tagesordnung kommen.
Der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever, betont: „Der Vorstand hat sich erwartungsgemäß dafür ausgesprochen, dass wir uns mit ärztlichem Sachverstand eingehend mit der Thematik der Entschließung beschäftigen. Hierzu ist zunächst unser Fachausschuss das geeignete Gremium.“
Über die Ergebnisse der Beratungen wird die Landesärztekammer zu gegebener Zeit informieren.
(Stand: 26. Januar 2017)

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg warnt vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering radioaktivem AKW-Rest-Müll aus den Kernkraftwerken Neckarwestheim, Obrigheim und Philippsburg sowie den Karlsruher Atomanlagen auf die Mülldeponien der Landkreise Ludwigsburg und Neckar-Odenwald sowie der Stadt Heilbronn und vermutlich weiterer Deponien sowie durch die Freigabe und Herausgabe des Restmülls in die allgemeine Wiederverwertung und fordert die Landesregierung auf, sich für eine Verwahrung auch des gering strahlenden Mülls auf den Kraftwerksgeländen einzusetzen, bis definitive und gesundheitlich zu verantwortende Lösungen der Endlagerung gefunden sind.
Begründung:
Es ist geplant, dass sog. „freigemessener“ gering radioaktiver AKW-Restmüll aus den in Rückbau befindlichen Kernkraftwerken Neckarwestheim, Obrigheim und Philippsburg sowie den Karlsruher Atomanlagen auf den Mülldeponien der zuständigen Landkreise Ludwigsburg und Neckar-Odenwald sowie der Stadt Heilbronn und vermutlich weiterer Deponien mit Bauschutt vermischt und „endgelagert“ und so zudem aus der Atomaufsicht entlassen wird. Bei einer Strahlenschutzmessung im AKW wird nach mehrfachen Dekontaminationsschritten anhand bestimmter Freimessgrenzen überprüft, ob die radioaktiven Reststoffe je nach Strahlenaktivität wiederverwertet werden oder auf normalen Bauschuttdeponien ohne weitere Strahlenschutzkontrollen im Verlauf eingebaut oder aber in noch nicht existierende Endlager entsorgt werden können bzw. müssen.
Das noch im Sommer 2016 verkündete Moratorium gegen die radioaktiven Müllverladung auf Bauschuttdeponien hat das Grüne Umweltministerium unter Franz Untersteller im November aufgekündigt und sieht keine Strahlengefährdung der Bevölkerung.
Als Ärzte wissen wir, dass es keine Schwellenwerte für die Unbedenklichkeit von ionisierender Strahlung gibt und auch durch vermeintlich geringe Strahlenmengen gesundheitliche Schäden entstehen können. Ebenso sind die gesundheitlichen Folgen einer Verteilung von AKW-Rest-Müll nicht ausreichend geklärt. Es bestehen ernstzunehmende Sorgen, dass gesundheitliche Gefährdungen und Spätfolgen durch Strahlenschäden über Generationen entstehen können. Aus Strahlenschutz-gründen muss die belastete Menge so klein wie möglich gehalten werden und mit dem bestmöglichen technischem Stand sicher verwahrt und kontrolliert werden, am besten auf dem Kraftwerksgelände.

dirkseifert

Ein Gedanke zu “Ärztekammer Baden-Württemberg zur Freigabe radioaktiver Abfälle aus Atomkraftwerken

  1. Einfach nur peinlich dieses Hin-und Her! Was soll die Bevölkerung von uns(erem Sachverstand) halten? Wem, außer einigen sinistren „Persönlichkeiten“ vor Ort hier in Buchen, soll dieser Widerruf des Widerrufs dienen? Er ist eine vermeidbare Verunsicherung der Menschen, die sich im täglichen Leben neben der um den Faktor Tausend höheren natürlichen Strahlenexposition (!) akut existenzbedrohenden Risiken ausgesetzt sehen. Wie relevant ist das Risiko im Vergleich? Fundamentalisten, deren Einstellung nicht prinzipiell falsch ist, sind für die Bevölkerung nicht hilfreich sondern schüren Ängste-und die machen bekanntermaßen auch krank.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert