Flughafen Frankfurt – die Ruhe nach dem Sturm?

Die Aktionärsversammlung der Frankfurter Flughafenbetreiberin Fraport am 11. Mai fand unter Protest von AusbaugegnerInnen und lärmgeplagten AnwohnerInnen statt. Während die AktionärInnen, die am Verlust der Lebensqualität im Rhein-Main-Gebiet mitverdienen und Klimaschäden, Naturzerstörung, Feinstaub- und Lärmbelastungen mitzuverantworten haben, sich zur Hauptversammlung begaben, kamen sie nicht umhin, Protest und Forderungen der DemonstrantInnen wahrzunehmen. Diese machten ihre Stimmung mit Transparenten, Kreidemalereien und über Tonband abgespielten Fluglärm deutlich.

Proteste gegen die Aktionärsversammlung der Fraport
Proteste gegen die Aktionärsversammlung der Fraport

Dachte man nach dem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtshofs in Leipzig (s. dazu auch Blogeintrag: Eine Mütze voll Schlaf – Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen bestätigt), es kehre Ruhe in den Streit um Nachtflugverbot und Flughafenerweiterung ein, ist dies mitnichten so. Für neue Entrüstung sorgte der hessische Verkehrsminister Posch. Bevor seine Amtszeit im Juni ein Ende nehmen wird, forderte er eine Planklarstellung um das Nachtflugverbot übereilt festzuschreiben. Dem bislang unbekannten Rechtsinstrument der Planklarstellung wird misstraut, ebenso Poschs Absichten. Ohne die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten, äußerte sich Posch gegen das nach dem Gerichtsbeschluss erwartete Planergänzungsverfahren mit aufwendiger Bürgerbeteiligung. Ob er eine angeblich überflüssige öffentliche Debatte vermeiden oder 133 Flüge in die Randstunden zwischen 22-23 Uhr und 5-6 Uhr der eigentlichen „Nachtruhe“ legen möchte, ist fraglich. Trotz der erlaubten 133 Flüge hatte sich das Gericht auch gegen einen abrupten Übergang von Fluglärm und Nachtruhe geäußert. AnwohnerInnen können auf die Gestaltung der Nachtrandstunden nur Einfluss nehmen, wenn es zum Planergänzungsverfahren und nicht zur Planklarstellung kommt. Aglaia Abel

dirkseifert

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