16 zu 1: Wird im Stuttgarter Schlossgarten in diesem Winter für S 21 abgeholzt?

Foto: Grodotzki / ROBIN WOOD
Am 30. Dezember erschien die Sonderzeitung unseres Bündnisses Bahn für Alle in Zusammenarbeit mit der Internet-Plattform WikiReal zu Stuttgart 21. „Gegen Recht und Gesetz“ ist die große Überschrift auf der ersten Seite. Die Taz, der die Sonderzeitung beigelegt war, war an diesem Tag schon mittags in der Stuttgarter Innenstadt ausverkauft. Auf einer Pressekonferenz am Vortag legten wir dar, dass das Projekt Stuttgart 21 an zahlreichen Punkten gegen geltendes Recht verstößt, beim Denkmalschutz, bei der Planfeststellung, beim Naturschutz, bei der Finanzierung. Im Zentrum standen Enthüllungen zu Manipulationen beim Stresstest. Kei Andrews führte für ROBIN WOOD aus, dass die mit einem katastrophalen Polizeieinsatz durchgesetzten Baumfällungen im Stuttgarter Schlossgarten am 30. September 2010 („Schwarzer Donnerstag“) illegal waren und im Nachhinein mit einer lächerlichen Geldstrafe geahndet wurden. Sie warnte vor einer Wiederholung in den kommenden zwei Monaten: „eine Politik, in der erst gehandelt wird, und wenn es sich herausstellt, dass das Handeln widerrechtlich war…na der Schaden wurde ja schon angerichtet, Fakten wurden schon geschaffen…das Projekt konnte ein Stück weit „unumkehrbarer“ gemacht werden“. Einen Tag später, am 30. Dezember, fordert das Stuttgarter Innenministerium von der Bahn, vor einem Großeinsatz zur Räumung eine verbindliche Erklärung über das Baurecht im Schlossgarten abzugeben. „Es kann nicht sein, dass die Polizei eine Baustelle schützt, die sich im Nachhinein als illegal erweist„, zitieren die Stuttgarter Nachrichten das Ministerium. Dem ist die Bahn bisher nicht nachgekommen. Die Stuttgarter Nachrichten zitieren jedoch heute den Bescheid des für die Baugenehmigung zuständigen Eisenbahnbundesamtes vom 5. Oktober 2010. Nach diesem Bescheid wurde bereits die Widerrechtlichkeit der Fällungen am „Schwarzen Donnerstag“ festgestellt. Es droht bei Zuwiderhandlung  ein Zwangsgeld von 250.000 € an. Die Landesregierung hat für den Einsatz im Schlossgarten 4 Millionen € bewilligt, Steuergelder. Damit kann sie nun eine widerrechtliche Fällung zum Preis von 250.000 € durchsetzen,  zu zahlen von der Bahn, einem Unternehmen, das sich zu hundert Prozent im Besitz des Bundes befindet. Die Wetten stehen 1 zu 16, dass hier 4,25 Millionen € von Land und Bahn ausgegeben werden, um Stuttgart eine Bahnhofsruine mit angeschlossenem Einkaufszentrum zu bescheren. Die Wette gilt bis zum 29. Februar, 24:00 Uhr. Dann beginnt die Vegetationsperiode, in der nicht gefällt werden darf. Sie endet am 30. September, 24:00 Uhr. Die letzte Fällung erfolgte in der Nacht zum 1. Oktober. Auch die Bahn kann pünktlich sein.

dirkseifert

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