Milliardenpoker S 21: Geld für den Gulli

Heute hätte zum zweiten Mal der so genannte Lenkungskreis zu Stuttgart 21 tagen sollen, in dem grün-rote Landesregierung und Bahn sitzen. Bahn-Chef Grube pokert um die Kosten des Baustopps und des Ausstiegs aus dem Milliardenprojekt Tunnelbahnhof. Gestern Abend kündigte er an, den seit der Landtagswahl geltenden Baustopp bis zum 15. Juli zu verlängern. Grube begründet diesen Termin mit Ausschreibungsfristen für Tunnelbauarbeiten, danach müsse die Ausschreibung wiederholt werden. ROBIN WOOD hält diese Ankündigung aus zwei Gründen für unseriös: Erstens gibt es nach einem im April veröffentlichten Bericht der DB-Projektbau für einige Tunnelabschnitte trotz verzweifelter Suche keine Anbieter. Die Bahn muss demnach sowieso neu ausschreiben. Es sei denn, sie vergibt Aufträge an Baufirmen für Teilabschnitte ohne zu wissen, ob sie den ganzen Tunnel jemals wird bauen können. Blödsinnig, aber denkbar. Zweitens: Die Bahn hat vor Beginn der Schlichtung im Herbst 2010 unter Hochdruck und gegen alle Forderungen nach einem Vergabestopp Ausschreibungen in Milliardenhöhe für Tunnelbauarbeiten ´rausgehauen, um genau den Druck zu schaffen, den sie sich jetzt finanzieren lassen will. Sie folgte damit der gleichen Taktik wie beim vorgezogenen Abriss des Nordflügels vom Stuttgarter Hauptbahnhof, der für den Bauablauf nutzlos ist und nach dem oben genannten Bericht der DB-Projektbau Mehrkosten von 600.000 Euro produzierte. Die Bahn treibt die Kosten sowohl für das Projekt als auch für den Projektausstieg hoch. Bahnchef Grube beruft sich auf seine Verantwortung als Vorsitzender einer Aktiengesellschaft. Der alleinige Inhaber dieser Aktien ist dank des Scheiterns vom Börsengang weiterhin der Bund. Doch Bundesverkehrsminister Ramsauer, Vertreter des Eigentümers, auf dessen Interessen sich Grube beruft, hält seine Entscheidungsbefugnis schlicht für „Quatsch“. Die Milliarden, um die hier gepokert werden, sind öffentliche Mittel, und müssen für das Gemeinwohl eingesetzt werden. Erst mit der Auftragsvergabe kommen mit den Baufirmen private Beteiligte ins Spiel. Die Bahn ist nach Artikel 87 e des Grundgesetzes „dem Wohl der Allgemeinheit“ verpflichtet, es ist Aufgabe des Bundes, dieses zu gewährleisten. Ramsauer droht, wenn das Land Baden-Württemberg aus Stuttgart 21 aussteige, habe es für Forderungen der Bahn aufzukommen. Die Steuerzahlerin fragt sich, ob sie ihr Geld nicht lieber gleich im nächsten Gulli versenkt, wo es eines Tages die Tunnelbaufirma finden wird.

dirkseifert

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