Nuklearer Terrorschutz und Rechtsprechung: Große Koalition verschiebt vorerst geplante 17. Atomgesetznovelle

Nuklearer Terrorschutz und Rechtsprechung: Große Koalition verschiebt vorerst geplante 17. Atomgesetznovelle

Die Große Koalition verschiebt (vorerst) die geplante 17. Atomgesetznovelle, die in Sachen Terrorschutz und Atomanlagen eine Neuregelung für den Umgang mit geheimen Schutzmaßnahmen für Gerichte und Kläger:innen anstrebt. Bereits der Bundesrat hatte sehr deutlich der Regierungsvorlage widersprochen und Änderungen verlangt. Nach einer Anhörung im Umweltausschuss, bei der sich beinahe alle Sachverständigen mindestens indirekt gegen die von der Bundesregierung geplante Variante ausgesprochen hatten, haben die Mehrheitsfraktionen angesichts der verfassungsrechtlichen Bedeutung die weitere Befassung im Umweltausschuss und im Plenum des Bundestags vorerst ausgesetzt.

Eigentlich hatten CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag die atomrechtliche Einführung eines In-Camera-Verfahrens vereinbart. Das hatte die Regierung dann aber mit einem Entwurf Ende 2020 verworfen. Stattdessen sollte dann einseitig die Stellung der Behörden bzw. des Staates gegen die Rechte von Gerichten und Kläger:innen verstärkt werden. Der Bundesrat hatte in einer klaren Stellungnahme gegen diesen Versuch Stellung bezogen. Mindestens müsse ein – allerdings auch umstrittenes – „In-Camera-Verfahren“ eingerichtet werden, damit sich die Gerichte ein Bild über die geheimen Daten machen könnten. Bei den derzeit diskutierten Modellen wären aber die Kläger:innen weiterhin außen vor, die keinen Einblick erhalten sollen.

Verfassungsrechtlich sind alle Ansätze derzeit fragwürdig und würden einen deutlichen Grundrechte-Abbau bedeuten. Ob es angesichts der extremen rechtlichen Probleme noch in dieser Legislatur zu einer Lösung kommt, ist unklar. Experten hatten auch die Auffassung vertreten, dass es keinen erkennbaren bzw. notwendigen Regelungsbedarf gäbe und die verfassungsrechtlichen Probleme derart groß sind, dass es keinen Schnellschuss geben darf. Hubertus Zdebel und die Linksfraktion hatte den Sachverständigen Dr. Ulrich Wollenteit als Sachverständigen berufen.

Zum Hintergrund hier mehr Informationen:

dirkseifert

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