Hochradioaktiver Atommüll: Staatliche Zwischenlager bis 350 Millionen Euro versichert

Hochradioaktiver Atommüll: Staatliche Zwischenlager bis 350 Millionen Euro versichert

Zum Jahreswechsel geht die Verstaatlichung der Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls über die Bühne. Dann sind die Atomkonzerne endgültig aus dem Schneider und alle finanziellen und realen Risiken in staatlicher Hand, bzw. bei den SteuerzahlerInnen. Die neue Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) will diese Verstaatlichung natürlich gut versichert antreten. Im Oktober schrieb sie die Versicherung der Standortzwischenlager, in denen der Atommüll in den Castor-Behältern aufbewahrt wird, neu aus. Demnach solle jeder Standort jeweils mit 350 Millionen Euro im Schadensfall versichert sein.
In diesem Teil der Ausschreibung (PDF) ist zu lesen: „Deckungsvariante (gebündelte Versicherung)
Für die Absicherung der 11 Standort-Zwischenlager ist eine Versicherungssumme von insgesamt 350 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen. Im Schadensfall besteht eine unbedingte Pflicht des Versicherers zur Wiederauffüllung der Versicherungssumme, wobei die Sonderklausel gemäß Anlage 3 der Ausschreibungsbedingungen zuverwenden ist.
200 Mio. EUR Grunddeckung“.
Das Ergebnis ist leider noch nicht bekannt.
Die BGZ ist eine neue Gesellschaft für die Zwischenlagerung des gesamten hochradioaktiven Atommülls in Deutschland. Sie ist dem Bundesumweltministerium zugeordnet. Sie ist Ergebnis von Verhandlungen über die Verstaatlichung des Atommülls in Folge einer Kommission mit im weitesten Sinn VertreterInnen von Grünen, SPD, CDU und CSU sowie der FDP. Gegen eine Einmalzahlung samt vermeintlichem Risikozuschlag von in der Summe rund 23 Mrd. Euro wurde den Atomkonzernen der Weg eröffnet, sich von den langfristigen Risiken der Finanzierung der Atommülllagerung zu befreien. Dazu wurde der sogenannte Entsorungsfonds als öffentlich-rechtliche Einrichtung gegründet. Die Verstaatlichung hat zur Folge, dass die BürgerInnen bzw. SteuerzahlerInnen damit die Kostenrisiken für die langfristige Zwischenlagerung und ggfls. Endlagerung aller radioaktiven Abfälle aus der kommerziellen Nutzung der Atomenergie zu tragen haben.
Zur Geschäftsführung der BGZ: „Dr. Ewold Seeba übernimmt den Vorsitz der Geschäftsführung und leitet nun die BGZ gemeinsam mit dem technischen Geschäftsführer Wilhelm Graf und dem kaufmännischen Geschäftsführer Lars Köbler. Jochen Flasbarth legt die von ihm seit Ende 2017 neben seinem Amt als Staatssekretär im Bundesumweltministerium wahrgenommene Funktion als Vorsitzender der BGZ-Geschäftsführung zum heutigen Tag nieder.
Dr. Ewold Seeba ist Diplom-Volkswirt. In der Vergangenheit nahm er verschiedene Leitungsfunktionen in der Bundesverwaltung wahr. Hierzu gehörte die Leitung der Zentralabteilung im Bundesumweltministerium. Von 2014 bis 2016 war er erster kommissarischer Präsident des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Bis zu seinem Wechsel zur BGZ war er als Geschäftsführer der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) tätig.
Die BGZ gewährleistet als in privater Rechtsform organisierte Gesellschaft des Bundes den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Zwischenlager Ahaus und Gorleben. Künftig führt die BGZ auch die Zwischenlager mit hochradioaktiven Abfällen sowie Zwischenlager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke. Somit liegt die Verantwortung für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle der Energieversorgungsunternehmen künftig zentral in der Hand der BGZ.“

dirkseifert